Das Vertriebsprinzip von VELLESTA Mallorca.
Vorbereitung und Auswertung
Um eine Immobilie auf Mallorca erfolgreich zum Verkauf anbieten zu können, ist eine gründliche Bewertung unerlässlich. Lage, Zustand, Größe und Ausstattung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Marketing
Gezieltes Marketing ist unerlässlich, um die richtigen Käufer zu erreichen. Dazu gehören hochwertige Fotos, virtuelle Rundgänge und ausführliche Objektbeschreibungen. Wir verfügen über ein breites Netzwerk und vielfältige Marketingkanäle.
Steuern für Käufer
Beim Verkauf einer Immobilie fällt eine Grunderwerbsteuer an, die vom Käufer zu tragen ist und sich nach dem Wert der Immobilie richtet. Auf Neubauten wird Mehrwertsteuer (IVA) erhoben.
Rechtliche Aspekte
Beim Verkauf einer Immobilie auf Mallorca müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Dazu gehört die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der Baugenehmigungen. In Spanien ist für den Kauf einer Immobilie ein Notar erforderlich. Dies gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen.
Antworten auf Ihre Fragen zu unseren Immobiliendienstleistungen finden Sie in unserem FAQ-Bereich unten.
Dies wird durch einen aktuellen Auszug aus dem spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) bestätigt. Der Verkäufer muss mit dem eingetragenen Eigentümer identisch sein. Hypotheken, Pfandrechte, Nießbrauchrechte oder Rechte Dritter müssen vor oder zum Zeitpunkt des Kaufs vollständig gelöscht sein.
Die Immobilie ist nur dann rechtlich abgesichert, wenn eine gültige Baugenehmigung (licencia de obra) vorliegt, alle An- und Umbauten genehmigt sind und eine gültige Nutzungsgenehmigung (cédula de habitabilidad) vorliegt. Illegale Bauarbeiten können zu Nutzungsverboten, Geldstrafen oder Abrissverfügungen führen.
Die Nutzung der Immobilie muss der genehmigten Nutzung entsprechen. Insbesondere Ferienvermietungen sind auf Mallorca streng geregelt und nur mit einer entsprechenden Lizenz zulässig. Ohne Genehmigung riskieren Sie hohe Geldstrafen und ein Vermietungsverbot.
In Spanien sind bestimmte Schulden direkt an die Immobilie gebunden. Dazu gehören Rückstände bei der Eigentümergemeinschaft (Comunidad), ausstehende Grundsteuer (IBI) sowie Müll- und Abwassergebühren. Diese können auf den Käufer übergehen, wenn sie vor dem Kauf nicht beglichen werden.
Das Grundbuch, das Katasterregister und der tatsächliche Zustand des Gebäudes müssen übereinstimmen. Abweichungen bei der Wohnfläche, der Grundstücksgröße oder den Grundstücksgrenzen können zukünftige Verkäufe, Finanzierungen oder Genehmigungen erheblich erschweren.
Der Käufer trägt in der Regel die Grunderwerbsteuer (ITP) für Bestandsimmobilien, Notar- und Grundbuchgebühren, Anwaltskosten sowie laufende Steuern wie die IBI. Wenn die Immobilie vermietet wird, können zusätzliche Einkommens- oder Vermögenssteuern anfallen.
